OE- / Vergleichs-Nummer eingeben

Allgemeine Geschäftsbedingungen der M. Friesen GmbH für den Ankauf von Altteilen über die Internetplattform www.fairschrotten.de

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Ankauf über fairschrotten.de. Sie werden in der jeweils gültigen Fassung Inhalt des Vertrages.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Ankauf von sog. Altteilen von Startern und Generatoren (nachfolgend “Ware”).
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern gemäß §13 BGB und Unternehmern gemäß §14 BGB.
  4. Durch den Abschluss jedes Verkaufes ist der Verkäufer mit den derzeit aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

II. Ankaufsvoraussetzungen

  1. FRIESEN kauft nur Ware, die im Eigentum des Verkäufers steht und frei von Rechten Dritter ist und den Ankaufsbedingungen bzw. Altteilkriterien entspricht. Diese finden Sie hier.
  2. FRIESEN kauft nur Ware mit einem Mindestverkaufsbetrag von 10,00 EUR.

III. Angebote, Vertragsschluss

  1. Der Verkäufer gibt in das auf der Startseite befindliche Eingabefeld die für den Artikel entsprechende Original- oder Vergleichsartikel-Nummer ein.
  2. FRIESEN unterbreitet dem Verkäufer zu diesem Artikel einen Preisvorschlag. Nimmt der Verkäufer diesen an, fügt er den Artikel seiner Gitterbox zu. Für das Abschließen der Gitterbox folgt der Verkäufer den folgenden Anweisungen.
  3. Die Angabe des Ankaufspreises und der Ausdruck der Versandpapiere durch den Verkäufer sind nicht bindend, sondern sind lediglich als Aufforderung an den Käufer zu verstehen, ein Kaufangebot zu machen. Unverzüglich nach Eingang des Kaufangebots erhält der Verkäufer eine Bestätigung über den Empfang des Kaufangebots, die keine Annahme seines Angebots darstellt. Die mögliche Annahme erfolgt durch Mitteilung des Kaufes (per E-Mail) oder durch Überweisung des Kaufpreises. Der jeweilige Kaufvertrag kommt erst mit der Annahme zustande.
  4. Bietet der Verkäufer mehrere Artikel zum Kauf an, wird über jeden einzelnen angenommenen Artikel ein separater Kaufvertrag geschlossen.
  5. Der Verkäufer ist an das Kaufangebot 10 Tage nach Übersendung des Kaufangebots gebunden.
  6. Entspricht die Ware nicht den Ankaufsbedingungen, wird eine andere als die angebotene Ware zugesandt oder geht die Ware später als 21 Tage nach dem Kaufangebot ein, so wird das Kaufangebot nicht angenommen.
  7. Der Verkäufer wird dreimalig im Abstand von jeweils 14 Tagen aufgefordert, eine Entscheidung über den Verbleib der abgelehnten Ware zu treffen. Erhält FRIESEN innerhalb der genannten Frist vom Verkäufer keine Rückmeldung, geht die Ware in das Eigentum von FRIESEN über.

IV. Preise, Versandkosten, Lieferung

  1. Der Kaufpreis versteht sich einschließlich Verpackung durch den Verkäufer. Nutzt der Verkäufer keine der auf der jeweiligen Website angebotenen kostenfreien Versandarten, trägt er die Versandkosten.
  2. Der Verkäufer wird angehalten, die Ware unverzüglich nach der Abgabe seines Kaufangebots zu versenden.
  3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht nach Prüfung der eingesandten Ware, spätestens aber drei Werktage nach Eingang der Ware auf FRIESEN über. Ausgeschlossen davon sind Artikel, die nicht den Ankaufsbedingungen oder der angebotenen Ware entsprechen.

V. Auszahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung ist spätestens 21 Tage nach Wareneingang fällig. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.

VI. Pflichten bei Mängeln

  1. Ist die Ware mangelhaft, so gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Dies gilt auch bei Beschädigungen, die auf eine nicht ordnungsgemäße Verpackung zurückzuführen sind.
  2. Mängelansprüche verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Eingang der Ware.

VII. Haftungsausschluss

  1. Der Haftungsausschluss gilt, wenn kein Verkauf zustande kommt und der Verkäufer sich für das Recycling der Ware entschieden hat.

VIII. Anwendbares Recht

  1. Die zwischen FRIESEN und dem Verkäufer geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).